Förderung der Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen: bpa fordert Fairplay und Transparenz / Stellungnahme des bpa zum Entwurf eines neuen Fördergesetzes!
Datum: Sonntag, dem 08. Juni 2014
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Hannover (ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßte in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Anliegen der Landesregierung, mithilfe des geplanten Gesetzes die Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen mit jährlich gut 20 Millionen Euro zu fördern.

Diese Arbeit stellt gerade für die soziale Absicherung der Schwächsten unserer Gesellschaft, aber auch im Katastrophenfall oftmals eine Grundlage der Daseinsvorsorge dar, die ohne eine staatliche Förderung nicht zu finanzieren wäre.

Deutliche Kritik übte der Verband an dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch im Hinblick auf die konkrete Verwendung der Gelder, die in einem nicht öffentlichen Vertrag zwischen dem Ministerium und den Wohlfahrtsverbänden festgelegt wird.

Dadurch nimmt das Land billigend in Kauf, dass die Gelder auch in Bereichen verwendet werden, die nach dem Willen des Bundesgesetzgebers auf einem freien und fairen Markt auch privaten Anbietern zugänglich sind.

Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bereiche der Pflegeversicherung und Behindertenhilfe nach SGB XI und XII.

Diese Förderpraxis wurde bereits in der Vergangenheit vom Landesrechnungshof mehrfach deutlich, aber ohne Erfolg kritisiert.

Anhand konkreter Beispiele konnte der bpa belegen, dass in der Vergangenheit Fördergelder des Landes für Investitionsmaßnahmen bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt verwendet wurden und dadurch ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entstanden ist.

Deshalb forderte der bpa in der heutigen Anhörung entsprechende Ausschlussklauseln im Gesetz und eine transparente Förderverordnung. Dem stimmten in ihren Statements auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesrechnungshof zu.

Beide übten ebenfalls deutlich Kritik an dem geplanten "Geheimvertrag" zwischen dem Land und den Empfängern des Geldes.

"Unsere Forderung ist lediglich, dass alle Spieler auf dem Platz nach denselben Regeln spielen", so Karim Amer, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen.

"Dies ist kein Misstrauen gegenüber dem Ministerium als Aufsichtsbehörde", so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, "aber als Sponsor einer Mannschaft kann die Behörde nicht gleichzeitig Schiedsrichter sein."

Die Stellungnahme des bpa steht unter www.bpa.de zum Download bereit.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 1.000 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.

Pressekontakt:

Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2755112/foerderung-der-wohlfahrtsverbaende-in-niedersachsen-bpa-fordert-fairplay-und-transparenz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf http://www.parteien-news.de - dem ParteienPortal mit aktuellen Partei News und Artikeln


Hannover (ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßte in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Anliegen der Landesregierung, mithilfe des geplanten Gesetzes die Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen mit jährlich gut 20 Millionen Euro zu fördern.

Diese Arbeit stellt gerade für die soziale Absicherung der Schwächsten unserer Gesellschaft, aber auch im Katastrophenfall oftmals eine Grundlage der Daseinsvorsorge dar, die ohne eine staatliche Förderung nicht zu finanzieren wäre.

Deutliche Kritik übte der Verband an dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch im Hinblick auf die konkrete Verwendung der Gelder, die in einem nicht öffentlichen Vertrag zwischen dem Ministerium und den Wohlfahrtsverbänden festgelegt wird.

Dadurch nimmt das Land billigend in Kauf, dass die Gelder auch in Bereichen verwendet werden, die nach dem Willen des Bundesgesetzgebers auf einem freien und fairen Markt auch privaten Anbietern zugänglich sind.

Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bereiche der Pflegeversicherung und Behindertenhilfe nach SGB XI und XII.

Diese Förderpraxis wurde bereits in der Vergangenheit vom Landesrechnungshof mehrfach deutlich, aber ohne Erfolg kritisiert.

Anhand konkreter Beispiele konnte der bpa belegen, dass in der Vergangenheit Fördergelder des Landes für Investitionsmaßnahmen bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt verwendet wurden und dadurch ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entstanden ist.

Deshalb forderte der bpa in der heutigen Anhörung entsprechende Ausschlussklauseln im Gesetz und eine transparente Förderverordnung. Dem stimmten in ihren Statements auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesrechnungshof zu.

Beide übten ebenfalls deutlich Kritik an dem geplanten "Geheimvertrag" zwischen dem Land und den Empfängern des Geldes.

"Unsere Forderung ist lediglich, dass alle Spieler auf dem Platz nach denselben Regeln spielen", so Karim Amer, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen.

"Dies ist kein Misstrauen gegenüber dem Ministerium als Aufsichtsbehörde", so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, "aber als Sponsor einer Mannschaft kann die Behörde nicht gleichzeitig Schiedsrichter sein."

Die Stellungnahme des bpa steht unter www.bpa.de zum Download bereit.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 1.000 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.

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Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2755112/foerderung-der-wohlfahrtsverbaende-in-niedersachsen-bpa-fordert-fairplay-und-transparenz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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