Pflegetreff am 28.10.2009 in Neuss-Erfttal: Thema: Palliativversorgung und Patientenautonomie!
Datum: Freitag, dem 09. Oktober 2009
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Der (9.) Neuss-Erfttaler Pflegetreff wird am Mittwoch, dem 28.10.2009, 17.00 - 19.00 Uhr, unter der Schirmherrschaft von Heinz Sahnen, Stadtverordneter und Mitglied des Landtages NRW, im „Bürgerhaus Erfttal“, Bedburger Straße 61, (41469) Neuss, stattfinden. Eingeladen sind vor allem pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei !
Bei der Veranstaltung geht es vor allem um die Palliativversorgung, die Sterbebegleitung und die Hospizarbeit (Tod – Bestattung). Dabei wird auch über die am 01.09.2009 in Kraft getretenen Vorschriften über Patientenverfügungen informiert (§§ 1901a und 1901b BGB).
Patientenautonomie im Mittelpunkt – auch am Lebensende: Es soll verdeutlicht werden, dass aktive Sterbehilfe oder assistierte Selbsttötung keine am Lebensschutzgedanken des Grundgesetzes ausgerichtete Lösung sein können. Es wird daher darum gehen, die Hilfen vorzustellen, die die Zuwendung bei schwerstkranken bzw. sterbenden Menschen in den Mittelpunkt stellen: Vor allem die Palliativversorgung (medizinisch / pflegerisch) und die Hospizarbeit (§§ 37b und 39a SGB V).

Der (9.) Neuss-Erfttaler Pflegetreff wird am Mittwoch, dem 28.10.2009, 17.00 - 19.00 Uhr, unter der Schirmherrschaft von Heinz Sahnen, Stadtverordneter und Mitglied des Landtages NRW, im „Bürgerhaus Erfttal“, Bedburger Straße 61, (41469) Neuss, stattfinden. Eingeladen sind vor allem pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei !
Bei der Veranstaltung geht es vor allem um die Palliativversorgung, die Sterbebegleitung und die Hospizarbeit (Tod – Bestattung). Dabei wird auch über die am 01.09.2009 in Kraft getretenen Vorschriften über Patientenverfügungen informiert (§§ 1901a und 1901b BGB).
Patientenautonomie im Mittelpunkt – auch am Lebensende: Es soll verdeutlicht werden, dass aktive Sterbehilfe oder assistierte Selbsttötung keine am Lebensschutzgedanken des Grundgesetzes ausgerichtete Lösung sein können. Es wird daher darum gehen, die Hilfen vorzustellen, die die Zuwendung bei schwerstkranken bzw. sterbenden Menschen in den Mittelpunkt stellen: Vor allem die Palliativversorgung (medizinisch / pflegerisch) und die Hospizarbeit (§§ 37b und 39a SGB V).





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