Fremdbesitzverbot von Apotheken stärkt unabhängige Verbraucherberatung!
Datum: Freitag, dem 22. Mai 2009
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Die in Berlin ansässige Versand-Apotheke aponeo.de befürwortet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, dass weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken betreiben dürfen. Eine Aufhebung des bislang bestehenden Fremdbesitzverbotes hätte Kapitalgesellschaften sowie Pharmakonzernen den Betrieb von Apotheken und somit auch Apothekenketten ermöglicht.
„Für mich als Apotheker und Besitzer einer deutschen Versand-Apotheke ist es ein Sieg, dass Verbraucher zu Arzneimitteln weiterhin nur von unabhängigen Pharmazeuten beraten werden. So ist der Apotheker auch zukünftig nur seinem Gewissen und dem hohen Gut Gesundheit verpflichtet und nicht einer Kapitalgesellschaft. Das heutige Urteil bedeutet vor allem Planungssicherheit für uns: Wir können unsere Kräfte auf den Ausbau unseres Unternehmens konzentrieren“, so Konstantin Primbas, Inhaber und Apotheker bei APONEO.

Die in Berlin ansässige Versand-Apotheke aponeo.de befürwortet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, dass weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken betreiben dürfen. Eine Aufhebung des bislang bestehenden Fremdbesitzverbotes hätte Kapitalgesellschaften sowie Pharmakonzernen den Betrieb von Apotheken und somit auch Apothekenketten ermöglicht.
„Für mich als Apotheker und Besitzer einer deutschen Versand-Apotheke ist es ein Sieg, dass Verbraucher zu Arzneimitteln weiterhin nur von unabhängigen Pharmazeuten beraten werden. So ist der Apotheker auch zukünftig nur seinem Gewissen und dem hohen Gut Gesundheit verpflichtet und nicht einer Kapitalgesellschaft. Das heutige Urteil bedeutet vor allem Planungssicherheit für uns: Wir können unsere Kräfte auf den Ausbau unseres Unternehmens konzentrieren“, so Konstantin Primbas, Inhaber und Apotheker bei APONEO.





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