Adolf Bauer, SoVD-Präsident, zum Pflegestärkungsgesetz III: Es ist bedauerlich, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz III nicht weitere notwendige Reformen einhergehen!
Datum: Dienstag, dem 28. Juni 2016
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Zum Pflegestärkungsgesetz III:

Berlin (ots) - "Pflegeberatung besser zu verzahnen, ist sehr zu begrüßen. Denn eine integrierte und wohnortnahe Beratung kann die Situation der Pflegebedürftigen und Pflegenden aufhellen.

Dies setzt jedoch voraus, dass die Ratsuchenden zwischen den Angeboten der Kassen und der Kommunen frei wählen können.

Zudem muss unbedingt möglich bleiben, dass Menschen gleichzeitig Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Ein Verweis der Anspruchsberechtigten allein auf die in der Höhe gedeckelten Pflegeleistungen wäre ein fatales Signal.

Auch ist bedauerlich, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz III nicht weitere notwendige Reformen einhergehen.

Dabei wäre insbesondere erforderlich, die solidarische Umlagefinanzierung zu kräftigen, die Kaufkraftverluste der Pflegeversicherungskosten zu stoppen und die Pflegebedürftigen von den Investitionskosten zu entlasten".

Stellungnahme https://sovd.de/2650.0.html

Pressekontakt:

Kontakt:
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/43645/3364276, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - "Pflegeberatung besser zu verzahnen, ist sehr zu begrüßen. Denn eine integrierte und wohnortnahe Beratung kann die Situation der Pflegebedürftigen und Pflegenden aufhellen.

Dies setzt jedoch voraus, dass die Ratsuchenden zwischen den Angeboten der Kassen und der Kommunen frei wählen können.

Zudem muss unbedingt möglich bleiben, dass Menschen gleichzeitig Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Ein Verweis der Anspruchsberechtigten allein auf die in der Höhe gedeckelten Pflegeleistungen wäre ein fatales Signal.

Auch ist bedauerlich, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz III nicht weitere notwendige Reformen einhergehen.

Dabei wäre insbesondere erforderlich, die solidarische Umlagefinanzierung zu kräftigen, die Kaufkraftverluste der Pflegeversicherungskosten zu stoppen und die Pflegebedürftigen von den Investitionskosten zu entlasten".

Stellungnahme https://sovd.de/2650.0.html

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