Verbesserung der Erwerbsminderungsrente statt Rente mit 63! / Kolpingwerk: Altersarmut vermeiden, Arbeitsfähigkeit erhalten!
Datum: Dienstag, dem 08. April 2014
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Köln (ots) - Die geplante Einführung einer Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren führt angesichts der stark gestiegenen Lebenserwartung zu einer überproportionalen Belastung der jüngeren Generationen und stellt einen Gegenentwurf zur Generationengerechtigkeit dar.

Das erklärt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland im Anschluss an die erste Lesung im Deutschen Bundestag.

"Der dem deutschen Rentensystem zugrundeliegende Gedanke des Generationenvertrages wird mit diesem Vorschlag konterkariert.

Der Gesetzentwurf verletzt durch eine einseitige Klientelbevorzugung zugleich das Prinzip der Gemeinwohlorientierung", heißt es in der Erklärung des Kolping-Bundesvorstandes.

Stattdessen bedürfe es einer gezielten Verbesserung der Situation der Arbeitenden, die aufgrund von Erwerbsminderung und der in der gegenwärtigen Rentengesetzgebung nicht ausreichend gegebenen finanziellen Absicherung in der Gefahr stehen, in Altersarmut zu geraten.

Deshalb bestehe in der aktuellen Rentendebatte ein vorrangiger und verstärkter Handlungsbedarf, um gerade die Situation dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern, vor allem durch den Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsangeboten und einer Leistungsverbesserung im Rahmen der Erwerbsminderungsrente.

Damit werde ein Grundanliegen des Kolpingwerkes Deutschland aufgegriffen.

So sollen die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Bezüge der letzten vier Jahre der Beschäftigungszeit in die Rentenberechnung mit einbezogen werden, wodurch Versicherte einen begrenzten Ausgleich für ausbleibende Rentenanwartschaften erhalten, die normalerweise zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung und dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter entstanden wären.

Denn nicht alle Erwerbstätigen hätten die finanziellen Möglichkeiten zur Schaffung einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge, auf deren Notwendigkeit auch im Rentenmodell der katholischen Verbände Bezug genommen wird.

Das Kolpingwerk begrüßt, dass im Regierungsentwurf eine Anpassung der jährlichen Leistungen für Rehabilitations-Maßnahmen - auch mit Blick auf die demographische Entwicklung - vorgesehen ist.

Gleichzeitig sollte aber auch der steigende Bedarf von Rehabilitationsleistungen aufgrund der sich wandelnden Arbeitsbedingungen und Anforderungen an die Beschäftigten mit eingerechnet bzw. entsprechende Erhebungen dazu durchgeführt werden.

In bedarfsgerechten und zielgerichteten Präventionsmaßnahmen, die gesetzlich zu verankern sind, wird - entsprechend dem Grundsatz "Reha vor Rente" - aus Sicht des Kolpingwerkes ein wirksames Instrument gesehen.

Der Verband fordert zudem, gesetzlich die Möglichkeit zu verankern, durch die Tarifpartner ausgehandelte Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung, insbesondere für Versicherte in besonders belasteten Branchen, einzuzahlen.

Die Anerkennung eines zusätzlichen Entgeltspunktes für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente, wird vom Kolpingwerk als ein Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich begrüßt.

Da es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müsste diese - entgegen den aktuellen Rentenplänen der Bundesregierung - aus Steuermitteln finanziert werden.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/52043/2708475/verbesserung-der-erwerbsminderungsrente-statt-rente-mit-63-kolpingwerk-altersarmut-vermeiden von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Köln (ots) - Die geplante Einführung einer Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren führt angesichts der stark gestiegenen Lebenserwartung zu einer überproportionalen Belastung der jüngeren Generationen und stellt einen Gegenentwurf zur Generationengerechtigkeit dar.

Das erklärt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland im Anschluss an die erste Lesung im Deutschen Bundestag.

"Der dem deutschen Rentensystem zugrundeliegende Gedanke des Generationenvertrages wird mit diesem Vorschlag konterkariert.

Der Gesetzentwurf verletzt durch eine einseitige Klientelbevorzugung zugleich das Prinzip der Gemeinwohlorientierung", heißt es in der Erklärung des Kolping-Bundesvorstandes.

Stattdessen bedürfe es einer gezielten Verbesserung der Situation der Arbeitenden, die aufgrund von Erwerbsminderung und der in der gegenwärtigen Rentengesetzgebung nicht ausreichend gegebenen finanziellen Absicherung in der Gefahr stehen, in Altersarmut zu geraten.

Deshalb bestehe in der aktuellen Rentendebatte ein vorrangiger und verstärkter Handlungsbedarf, um gerade die Situation dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern, vor allem durch den Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsangeboten und einer Leistungsverbesserung im Rahmen der Erwerbsminderungsrente.

Damit werde ein Grundanliegen des Kolpingwerkes Deutschland aufgegriffen.

So sollen die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Bezüge der letzten vier Jahre der Beschäftigungszeit in die Rentenberechnung mit einbezogen werden, wodurch Versicherte einen begrenzten Ausgleich für ausbleibende Rentenanwartschaften erhalten, die normalerweise zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung und dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter entstanden wären.

Denn nicht alle Erwerbstätigen hätten die finanziellen Möglichkeiten zur Schaffung einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge, auf deren Notwendigkeit auch im Rentenmodell der katholischen Verbände Bezug genommen wird.

Das Kolpingwerk begrüßt, dass im Regierungsentwurf eine Anpassung der jährlichen Leistungen für Rehabilitations-Maßnahmen - auch mit Blick auf die demographische Entwicklung - vorgesehen ist.

Gleichzeitig sollte aber auch der steigende Bedarf von Rehabilitationsleistungen aufgrund der sich wandelnden Arbeitsbedingungen und Anforderungen an die Beschäftigten mit eingerechnet bzw. entsprechende Erhebungen dazu durchgeführt werden.

In bedarfsgerechten und zielgerichteten Präventionsmaßnahmen, die gesetzlich zu verankern sind, wird - entsprechend dem Grundsatz "Reha vor Rente" - aus Sicht des Kolpingwerkes ein wirksames Instrument gesehen.

Der Verband fordert zudem, gesetzlich die Möglichkeit zu verankern, durch die Tarifpartner ausgehandelte Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung, insbesondere für Versicherte in besonders belasteten Branchen, einzuzahlen.

Die Anerkennung eines zusätzlichen Entgeltspunktes für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente, wird vom Kolpingwerk als ein Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich begrüßt.

Da es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müsste diese - entgegen den aktuellen Rentenplänen der Bundesregierung - aus Steuermitteln finanziert werden.

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Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/52043/2708475/verbesserung-der-erwerbsminderungsrente-statt-rente-mit-63-kolpingwerk-altersarmut-vermeiden von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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