Land und Träger schaffen Planungssicherheit Staatsministerin Huml dankt privaten Pflegeunternehmen für ihr Engagement bei der Umsetzung von Barrierefreiheit!
Datum: Montag, dem 02. Dezember 2013
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


München (ots) - Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Bayern weiterhin barrierefrei leben können und die Träger und Einrichtungen gleichzeitig Investitionen sicher planen können, hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gemeinsam mit Bauexperten und Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen eine neuartige Handlungsleitlinie entwickelt.

Bei der Übergabe des Leitfadens dankte Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) den Vertretern des bpa für ihr Engagement zur lebensnahen Umsetzung der Baunorm DIN 18040.

"Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Bauvorschrift. Sie sichert Teilhabe und Selbstständigkeit auch im Alter und hebt - mit Augenmaß umgesetzt - auch die Qualität der Pflege. Es ist mir wichtig, hier Hand in Hand mit allen Akteuren zu handeln", so Staatsministerin Huml.

Eine Arbeitsgruppe des bpa hatte die Norm, die das barrierefreie Bauen regelt, für den Einsatz in stationären Pflegeeinrichtungen angepasst.

"Die künftig in ganz Bayern eingesetzte Handlungsleitlinie stellt die Funktionalität von Gebäuden und Räumen und damit die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt.

Das war ja auch das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers", erklärt der bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri.

Eine starre Anwendung der Norm hätte allerdings bedrohliche Folgen gehabt, erklärt Joachim Görtz, der die Landesgeschäftsstelle des bpa in Bayern leitet: "Ohne dass es zu echten Verbesserungen für das Bewohnerwohl gekommen wäre, hätten etliche Einrichtungen Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich tätigen müssen.

Jetzt wird in den Mittelpunkt gestellt, dass das Schutzziel erreicht wird. Hierfür wurden an typischen Beispielen alternative Lösungen entwickelt."

Bei einer starren Anwendung der DIN-Norm wären durch die dann notwendige Zusammenlegung von Bewohnerzimmern nach Schätzungen des bpa landesweit bis zu 15.000 Plätze verloren gegangen.

In einem konstruktiven Diskussionsprozess hatten Vertreter des bpa gemeinsam mit erfahrenen Beamten der FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht, ehemals Heimaufsicht) aus verschiedenen Landkreisen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Pflegeministeriums in den letzten Monaten ein Dokument erarbeitet, das den FQA-Behörden in Bayern als Leitlinie dient.

Ein Beispiel für die praxisnahe Umsetzung der Normvorgaben: Entspricht eine Bewegungsfläche oder eine Durchgangsbreite in den Sanitärräumen zunächst nicht den konkret in der Norm geforderten Maßen, dann kann das Ziel einer barrierefreien Nutzung auch ohne Umbau erreicht werden - zum Beispiel durch den Einsatz einer Hilfeperson und die Nutzung eines Duschrollstuhls.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 900 in Bayern, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Joachim Görtz, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 089/890 44 83
20, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2611842/land-und-traeger-schaffen-planungssicherheit-staatsministerin-huml-dankt-privaten-pflegeunternehmen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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München (ots) - Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Bayern weiterhin barrierefrei leben können und die Träger und Einrichtungen gleichzeitig Investitionen sicher planen können, hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gemeinsam mit Bauexperten und Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen eine neuartige Handlungsleitlinie entwickelt.

Bei der Übergabe des Leitfadens dankte Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) den Vertretern des bpa für ihr Engagement zur lebensnahen Umsetzung der Baunorm DIN 18040.

"Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Bauvorschrift. Sie sichert Teilhabe und Selbstständigkeit auch im Alter und hebt - mit Augenmaß umgesetzt - auch die Qualität der Pflege. Es ist mir wichtig, hier Hand in Hand mit allen Akteuren zu handeln", so Staatsministerin Huml.

Eine Arbeitsgruppe des bpa hatte die Norm, die das barrierefreie Bauen regelt, für den Einsatz in stationären Pflegeeinrichtungen angepasst.

"Die künftig in ganz Bayern eingesetzte Handlungsleitlinie stellt die Funktionalität von Gebäuden und Räumen und damit die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt.

Das war ja auch das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers", erklärt der bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri.

Eine starre Anwendung der Norm hätte allerdings bedrohliche Folgen gehabt, erklärt Joachim Görtz, der die Landesgeschäftsstelle des bpa in Bayern leitet: "Ohne dass es zu echten Verbesserungen für das Bewohnerwohl gekommen wäre, hätten etliche Einrichtungen Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich tätigen müssen.

Jetzt wird in den Mittelpunkt gestellt, dass das Schutzziel erreicht wird. Hierfür wurden an typischen Beispielen alternative Lösungen entwickelt."

Bei einer starren Anwendung der DIN-Norm wären durch die dann notwendige Zusammenlegung von Bewohnerzimmern nach Schätzungen des bpa landesweit bis zu 15.000 Plätze verloren gegangen.

In einem konstruktiven Diskussionsprozess hatten Vertreter des bpa gemeinsam mit erfahrenen Beamten der FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht, ehemals Heimaufsicht) aus verschiedenen Landkreisen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Pflegeministeriums in den letzten Monaten ein Dokument erarbeitet, das den FQA-Behörden in Bayern als Leitlinie dient.

Ein Beispiel für die praxisnahe Umsetzung der Normvorgaben: Entspricht eine Bewegungsfläche oder eine Durchgangsbreite in den Sanitärräumen zunächst nicht den konkret in der Norm geforderten Maßen, dann kann das Ziel einer barrierefreien Nutzung auch ohne Umbau erreicht werden - zum Beispiel durch den Einsatz einer Hilfeperson und die Nutzung eines Duschrollstuhls.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 900 in Bayern, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

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Joachim Görtz, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 089/890 44 83
20, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2611842/land-und-traeger-schaffen-planungssicherheit-staatsministerin-huml-dankt-privaten-pflegeunternehmen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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