Senioren müssen bei Verkehrsstraftaten immer um die Fahrerlaubnis bangen!
Datum: Mittwoch, dem 13. August 2008 Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page
Menschen jenseits des 60. Lebensjahres müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Geschieht etwas, das ihnen als Verkehrsstraftat angelastet werden kann, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „sie kann nämlich völlig unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und anordnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, beizubringen ist.“ Gerade für ältere Menschen bedeutet dies oft den endgültigen Abschied von der Fahrerlaubnis, weil die medizinischen Leistungstests für sie besonders schwierig zu bestehen sind.
Menschen jenseits des 60. Lebensjahres müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Geschieht etwas, das ihnen als Verkehrsstraftat angelastet werden kann, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „sie kann nämlich völlig unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und anordnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, beizubringen ist.“ Gerade für ältere Menschen bedeutet dies oft den endgültigen Abschied von der Fahrerlaubnis, weil die medizinischen Leistungstests für sie besonders schwierig zu bestehen sind.
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