Was gilt es bei der Erwerbsminderungsrente zu beachten?
Datum: Dienstag, dem 04. Juni 2013
Thema: Senioren Infos @ Senioren Home Page


Die Erwerbsminderungsrente ist eine soziale Leistung, die man vom Staat erhält, wenn man erwerbsunfähig wird. Wer nicht vorgesorgt hat und nicht von den Vorteilen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen kann, der bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Personen, die allerdings vor dem 1. Januar 61 geboren sind, erhalten noch die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Hier gibt es zwar eine höhere Rente, allerdings kann man sich damit nicht gänzlich absichern. Im besten Fall kann damit ein kleiner Teil des Lebensunterhalts bestritten werden.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann man mit höchstens 30% des vorher verdienten Bruttogehaltes und damit kann man wirklich nur dann rechnen, wenn man von seinem Arzt als komplett erwerbsunfähig eingestuft wird. Ist dies nicht der Fall, wird einem lediglich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 15% des vorherigen Bruttogehaltes ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllt werden?
Natürlich müssen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auch gewisse Anforderungen erfüllt werden, damit diese letztendlich auch ausgezahlt wird.
Hier die Anforderungen, die erfüllt werden müssen:
- Die Person darf das Rentenalter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben
- Innerhalb der letzten 5 Jahre muss die Person mindestens 3 Jahre lang die üblichen Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben
- Es dürfen keine Tätigkeiten für mehr als täglich 6 Stunden ausgeführt werden
- Es muss mindestens 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der halben Erwerbsminderungsrente nichts mehr im Wege und die 15% des vorherigen Bruttogehaltes werden ausgezahlt. Um die volle Erwerbsminderungsrente von 30% des vorherigen Bruttogehaltes zu erhalten, müssen allerdings zusätzlich noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Person kann auch keinen anderen Beruf ausüben
- Die Person kann nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten

Wie die Erwerbsminderungsrente beantragt wird
Wenn man berufsunfähig wird, so muss wie bei vielen anderen Dingen natürlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden, damit die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden kann. Dafür muss ein Arzt die Erwerbsunfähigkeit bestätigen und folgende Punkte sollten schnellstmöglich nacheinander abgearbeitet werden:
- Die Erwerbsunfähigkeit muss durch einen Arzt geprüft werden
- Der schriftliche Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss gestellt werden
- Die Erwerbsunfähigkeit muss festgestellt werden
- Erhalt des Rentenbescheides

Wie verhält es sich mit der Auszahlung der Rente?
Die Erwerbsminderungsrente wird immer in gleichen Abständen auf das Konto der Person gezahlt, welche erwerbsunfähig geworden ist. Die früheste Auszahlung kann jedoch erst nach einem Zeitraum von 6 Monaten erfolgen. Dies liegt daran, dass bis zum 6. Monat noch Krankengeld von der Krankenkasse und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgen. Nach den ersten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit muss diese erneut durch einen Arzt bestätigt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Rente dauerhaft zu beziehen, ohne eine zeitliche Beschränkung. Dafür muss allerdings muss dafür klar sein, dass keine Besserung des Zustands möglich ist.

Pressekontakt:
Christoph Hanenkamp
Schönemoorerstraße 109a
27753 Delmenhorst
Deutschland
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> sneath << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Erwerbsminderungsrente ist eine soziale Leistung, die man vom Staat erhält, wenn man erwerbsunfähig wird. Wer nicht vorgesorgt hat und nicht von den Vorteilen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen kann, der bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Personen, die allerdings vor dem 1. Januar 61 geboren sind, erhalten noch die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Hier gibt es zwar eine höhere Rente, allerdings kann man sich damit nicht gänzlich absichern. Im besten Fall kann damit ein kleiner Teil des Lebensunterhalts bestritten werden.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann man mit höchstens 30% des vorher verdienten Bruttogehaltes und damit kann man wirklich nur dann rechnen, wenn man von seinem Arzt als komplett erwerbsunfähig eingestuft wird. Ist dies nicht der Fall, wird einem lediglich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 15% des vorherigen Bruttogehaltes ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllt werden?
Natürlich müssen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auch gewisse Anforderungen erfüllt werden, damit diese letztendlich auch ausgezahlt wird.
Hier die Anforderungen, die erfüllt werden müssen:
- Die Person darf das Rentenalter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben
- Innerhalb der letzten 5 Jahre muss die Person mindestens 3 Jahre lang die üblichen Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben
- Es dürfen keine Tätigkeiten für mehr als täglich 6 Stunden ausgeführt werden
- Es muss mindestens 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der halben Erwerbsminderungsrente nichts mehr im Wege und die 15% des vorherigen Bruttogehaltes werden ausgezahlt. Um die volle Erwerbsminderungsrente von 30% des vorherigen Bruttogehaltes zu erhalten, müssen allerdings zusätzlich noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Person kann auch keinen anderen Beruf ausüben
- Die Person kann nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten

Wie die Erwerbsminderungsrente beantragt wird
Wenn man berufsunfähig wird, so muss wie bei vielen anderen Dingen natürlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden, damit die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden kann. Dafür muss ein Arzt die Erwerbsunfähigkeit bestätigen und folgende Punkte sollten schnellstmöglich nacheinander abgearbeitet werden:
- Die Erwerbsunfähigkeit muss durch einen Arzt geprüft werden
- Der schriftliche Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss gestellt werden
- Die Erwerbsunfähigkeit muss festgestellt werden
- Erhalt des Rentenbescheides

Wie verhält es sich mit der Auszahlung der Rente?
Die Erwerbsminderungsrente wird immer in gleichen Abständen auf das Konto der Person gezahlt, welche erwerbsunfähig geworden ist. Die früheste Auszahlung kann jedoch erst nach einem Zeitraum von 6 Monaten erfolgen. Dies liegt daran, dass bis zum 6. Monat noch Krankengeld von der Krankenkasse und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgen. Nach den ersten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit muss diese erneut durch einen Arzt bestätigt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Rente dauerhaft zu beziehen, ohne eine zeitliche Beschränkung. Dafür muss allerdings muss dafür klar sein, dass keine Besserung des Zustands möglich ist.

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