Mehr Rente für viele Geschiedene nach neuem Recht!
Datum: Samstag, dem 12. Mai 2012
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Mit dem 1977 eingeführten Versorgungsausgleich sollte im Grundprinzip eine wertmäßige Halbteilung der ehezeitlich von den Ehegatten erworbenen Rentenanrechte im Fall der Scheidung eingerichtet werden.

Hierzu sah das alte Recht eine Gegenüberstellung der wechselseitig während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte vor. Dem Ehepartner mit den geringeren Anrechten stand im Grundsatz im Fall der Scheidung der halbe Wertunterschied als Ausgleich zu.

Ein Problem lag aber darin, dass verschiedenartige Anrechte für diese Gegenüberstellung vergleichbar gemacht werden mussten.

Beispielsweise mussten bestimmte Anrechte auf eine betriebliche Versorgung oder bei einem berufsständischen Versorgungswerk mit den Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung verglichen werden, die untereinander aber ohne Weiteres gar nicht vergleichbar waren.

OpenPr.de: Mit dem 1977 eingeführten Versorgungsausgleich sollte im Grundprinzip eine wertmäßige Halbteilung der ehezeitlich von den Ehegatten erworbenen Rentenanrechte im Fall der Scheidung eingerichtet werden.

Hierzu sah das alte Recht eine Gegenüberstellung der wechselseitig während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte vor. Dem Ehepartner mit den geringeren Anrechten stand im Grundsatz im Fall der Scheidung der halbe Wertunterschied als Ausgleich zu.

Ein Problem lag aber darin, dass verschiedenartige Anrechte für diese Gegenüberstellung vergleichbar gemacht werden mussten.

Beispielsweise mussten bestimmte Anrechte auf eine betriebliche Versorgung oder bei einem berufsständischen Versorgungswerk mit den Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung verglichen werden, die untereinander aber ohne Weiteres gar nicht vergleichbar waren.





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