Patientenverfügung schafft Klarheit
Datum: Mittwoch, dem 10. November 2010
Thema: Senioren Infos @ Senioren Home Page


Der eigene Wille hat auch bei einer schweren Erkrankung Vorrang

(RGZ) Es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Bedürfnisse, Gedanken und Wünsche zu äußern. Die mit Abstand häufigste Ursache dafür ist eine Demenz. Die Zahl der daran Erkrankten wird in Deutschland nach einer Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. Doch was geschieht im Falle eines Falles? Wie möchte man im Notfall versorgt werden? Antworten gibt es auf den Internet-Seiten der RatGeberZentrale http://ratgeberzentrale.de/senioren/patientenverfuegung.html

Patientenverfügung macht verbindliche Vorgaben

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Einschätzung: "Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben."

Diese bevollmächtigte Person muss dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen: "Durch eine Patientenverfügung kann dieser Wille klar dokumentiert werden." Unabhängig vom Stadium einer Erkrankung gelten die Festlegungen ohne Wenn und Aber. Voraussetzung sind allerdings eindeutige Aussagen für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation. Hält sich der Arzt nicht an die Verfügung, kann der Bevollmächtigte des Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Finanziell für den Demenzfall vorsorgen

Ein an Demenz im fortgeschrittenen Stadium Erkrankter ist nicht nur eine große psychische Belastung für die Angehörigen. Zum Leid kommt meist noch eine enorme finanzielle Belastung hinzu, etwa wenn jemand aufgrund der Pflegesituation nicht mehr arbeiten kann. Entlastung aus der Pflegekasse gibt es oft nur in geringem Umfang: Seit der letzten Reform der Pflegeversicherung wird eine Leistung für den Betreuungsaufwand bei "eingeschränkter Alltagskompetenz" in Höhe von 100 bis maximal 200 Euro monatlich gezahlt.

Mit einer privaten Zusatzpolice lassen sich die finanziellen Folgen einer Demenz lindern. So gibt es beispielsweise von den Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de eine Demenz-Geld-Versicherung. Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz festgestellt hat. Gezahlt wird monatlich und unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird.

Die RatGeberZentrale bietet Rat im Internet mit viel persönlichem Service komplett kostenlos. In der RatGeberZentrale werden Texte, Checklisten, Podcasts und Videos veröffentlicht, die nur nützliche Informationen enthalten. Ein Team aus Fachjournalisten überprüft Tag für Tag laufende Suchanfragen, sichtet Tausende von Meldungen und Artikeln, und stellt nur die ins Redaktionssystem, die Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern. Hier geht es zur RatGeberZentrale: www.ratgeberzentrale.de
RatGeberZentrale
Richard Lamers
Bahnhofstraße 44
97234 Reichenberg
Tel. 0931 60099-0

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Der eigene Wille hat auch bei einer schweren Erkrankung Vorrang

(RGZ) Es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Bedürfnisse, Gedanken und Wünsche zu äußern. Die mit Abstand häufigste Ursache dafür ist eine Demenz. Die Zahl der daran Erkrankten wird in Deutschland nach einer Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. Doch was geschieht im Falle eines Falles? Wie möchte man im Notfall versorgt werden? Antworten gibt es auf den Internet-Seiten der RatGeberZentrale http://ratgeberzentrale.de/senioren/patientenverfuegung.html

Patientenverfügung macht verbindliche Vorgaben

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Einschätzung: "Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben."

Diese bevollmächtigte Person muss dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen: "Durch eine Patientenverfügung kann dieser Wille klar dokumentiert werden." Unabhängig vom Stadium einer Erkrankung gelten die Festlegungen ohne Wenn und Aber. Voraussetzung sind allerdings eindeutige Aussagen für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation. Hält sich der Arzt nicht an die Verfügung, kann der Bevollmächtigte des Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Finanziell für den Demenzfall vorsorgen

Ein an Demenz im fortgeschrittenen Stadium Erkrankter ist nicht nur eine große psychische Belastung für die Angehörigen. Zum Leid kommt meist noch eine enorme finanzielle Belastung hinzu, etwa wenn jemand aufgrund der Pflegesituation nicht mehr arbeiten kann. Entlastung aus der Pflegekasse gibt es oft nur in geringem Umfang: Seit der letzten Reform der Pflegeversicherung wird eine Leistung für den Betreuungsaufwand bei "eingeschränkter Alltagskompetenz" in Höhe von 100 bis maximal 200 Euro monatlich gezahlt.

Mit einer privaten Zusatzpolice lassen sich die finanziellen Folgen einer Demenz lindern. So gibt es beispielsweise von den Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de eine Demenz-Geld-Versicherung. Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz festgestellt hat. Gezahlt wird monatlich und unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird.

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