Bundesgerichtshof betont Selbstbestimmung !
Datum: Dienstag, dem 12. Oktober 2010
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Patientenverfügung nach Sterbehilfe-Urteil noch wichtiger!
sup.- Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten, passive Sterbehilfe, auch durch das Abschalten von Geräten, kann hingegen zulässig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorraussetzung ist, dass ein eindeutig formulierter bzw. klar festgestellter Patientenwille vorliegt, der lebensverlängernde Maßnahmen strikt ablehnt. In diesem Fall ist es beispielsweise nicht strafbar, die künstliche Ernährung eines Komapatienten zu beenden.

Patientenverfügung nach Sterbehilfe-Urteil noch wichtiger!
sup.- Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten, passive Sterbehilfe, auch durch das Abschalten von Geräten, kann hingegen zulässig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorraussetzung ist, dass ein eindeutig formulierter bzw. klar festgestellter Patientenwille vorliegt, der lebensverlängernde Maßnahmen strikt ablehnt. In diesem Fall ist es beispielsweise nicht strafbar, die künstliche Ernährung eines Komapatienten zu beenden.





Dieser Artikel kommt von Senioren Portal: Infos, Forum u.m. für SeniorInnen!
http://www.senioren-page.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.senioren-page.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1333