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Patientenverfügung: Beratung sichert Selbstbestimmung
Veröffentlicht am Montag, dem 30. Mai 2011 auf Senioren-Page.de


Senioren Infos @ Senioren Home Page
Patientenverfügung: Beratung sichert Selbstbestimmung

SeniorInnen News & Infos @ Senioren-Page.de | Expucon e.K.
Freie-PM.de: Experten warnen bei selbstverfassten Dokumenten vor fehlender Rechtssicherheit.

Wenden / Hannover, 30. Mai 2011. Rechtssicherheit und Selbstbestimmung bei schweren Erkrankungen oder Unfällen überlassen viele Deutsche immer noch dem Zufall. Dabei bieten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten seit 2009 wirksame Möglichkeiten, die ganz persönlichen Wünsche und Bedürfnisse rechtzeitig für den Fall der Fälle zu regeln. Zwar haben rund 9 Millionen solche Dokumente verfasst, doch formale Mängel machen einen Großteil davon aus Sicht von Ärzten und Rechtsanwälten unwirksam. Das Wendener Beratungsunternehmen Expucon hat deshalb ein Leistungsangebot entwickelt, das eine umfassende Beratung und die Erstellung rechtsverbindlicher, individueller Patientenverfügungen umfasst.

"Die Frage, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle einer tödlich verlaufenden Krankheit für sich wünschen und welche sie ablehnen, stellen sich die meisten Menschen", weiß Sarah Au, die bei Expucon für die Leistungen für Privatpersonen zuständig ist. "Doch in selbst verfertigten Schriftstücken lassen solche Gedanken oft einen erheblichen Interpretationsspielraum für Ärzte oder Angehörige, der die praktische Anwendung oft unmöglich macht." Auch in den im Internet abrufbaren Formularen und Vorlagen sieht Au keine Alternative, denn häufig seien die Muster undurchsichtig und für den eigenen Fall nicht ohne weiteres geeignet.

Die Intensivmedizin bietet heute zwischen Dialyse, Herz-Lungen-Maschinen und künstlicher Ernährung sehr unterschiedliche Möglichkeiten, ein Leben zu verlängern. Entsprechend differenziert müsse in dem persönlichen Dokument entschieden werden, welche dieser Möglichkeiten in welchem Fall zum Einsatz kommen sollen, sagt Au. Nach einem Unfall könnten sie das eigene Leben retten, bei einer unheilbar tödlichen Krankheit oder Verletzung können sie aber auch das Leiden vor einem unabwendbaren Tod verlängern. Gegen die verständlichen Ängsten und Unsicherheiten solcher Fragen, empfiehlt Au eine profunde Beratung.

Paragraph 1904a des BGB regelt seit Juni 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für das Abfassen und die Handhabung von Patientenverfügungen. Viele ältere Dokumente müssen aktualisiert werden, weil sie nicht die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Hat ein Patient keine Verfügung und keine Vorsorgevollmacht verfasst hat oder seine Dokumente lassen sich nicht anwenden, sieht das Gesetz eine einfache Regelung vor: Das Betreuungsgericht wird angerufen. Sind beispielsweise Entscheidungen über Behandlungsformen wie die Fortsetzung oder Aufnahme künstlicher Ernährung zu treffen, bestellt das Gericht eine professionelle Betreuerin oder einen Betreuer. Auch wenn die beauftragte Person verpflichtet ist, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln, liegt doch die Entscheidung in folgenreichen medizinischen Fragen in der Hand eines Fremden.

"Eine zweifelsfrei formulierte Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind im Prinzip die einzige Möglichkeit, sich vor einer solchen Situation zu schützen", sagt Sarah Au. Um solche Dokumente zu erstellen, helfen zahlreiche Stellen und Institutionen. Das Bundesministerium für Justiz hat Beispiele veröffentlicht, einige humanitäre Verbände bieten Mustervorlagen oder Fragebogenservices. Hausärzte, Kirchenvertreter und Rechtsanwälte beraten.

Eine besonders individuelle Betreuung bietet das Beratungsunternehmen Expucon in Wenden und Hannover. Interessierte können im Beratungsgespräch ihren eigenen Willen detailliert herausarbeiten und ihn in eine formal gültige Schriftform bringen lassen. "In der Regel reichen dafür zwei Termine" erklärt Au. "Beim ersten Gespräch werden die grundsätzlichen Fragen geklärt, beispielsweise wozu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dienen, wie die Dokumente aufzubauen sind und welche Sachverhalte darin geregelt werden sollten." Die Zeit zwischen dem ersten und dem Folgetermin nutzen viele Expucon-Klienten als Denkpause für Gespräche mit ihren Familien und Freunden. Mancher vervollständigt auch bei ärztlichen oder anwaltlichen Konsultationen sein Detailwissen zu offenen Gesundheitsfragen oder familienrechtlichen Details. Im zweiten Termin bei Expucon wird die individuelle Patientenverfügung auf der Grundlage der persönlichen Situation des Klienten, seiner Werthaltungen oder seines Glaubens zu Ende konzipiert. Die Erstellung der Dokumente gehört zum Leistungsumfang des Beratungspakets, das das Unternehmen zum Pauschalpreis von 99 Euro anbietet. Weitere Infos unter www.expucon-privat.de.

Hintergrundinformationen:

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillig abgegebene, schriftliche Willenserklärung. Eine Person legt darin fest, wie sie in lebensbedrohlichen Situationen medizinisch behandelt werden möchte. Im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit, wenn ein Patient seinen Willen also nicht mehr selbst äußern kann, muss dann die Patientenverfügung als verbindliche Richtschnur für Behandlungsschritte oder Therapieformen heran gezogen werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In der Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person bevollmächtigt, für eine andere Aufgaben zu übernehmen. Sinnvoll sind zwei Vorsorgevollmachten; eine für Gesundheitsbelange und eine für finanzielle Angelegenheiten.
In der Gesundheitsvorsorgevollmacht kann beispielsweise das Ärzteteam gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht entbunden werden. Das kann für Unverheiratete wichtig sein, damit ein Partner über den Gesundheitszustand des anderen überhaupt Informationen erhält. Der Vollmachtgeber kann auch die Befugnis erteilen, im Falle einer vorübergehenden Entscheidungsunfähigkeit medizinische Einwilligungen zu geben, z.B. für oder gegen eine vorgesehene Operation.
Die Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten hilft dem Bevollmächtigten bei der Vertretung der Interessen des Vollmachtgebers bei der Klärung von Fragen mit der Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungsgesellschaften etc.

Das Beratungsunternehmen Expucon wurde 2008 von Markus Stehlik gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wenden bei Steimbke im Kreis Nienburg. Für Privatpersonen werden neben Beratungen für Einzelpersonen, Paare und Familien auch Coachings sowie Konfliktvermittlung / Mediation angeboten.
Expucon e.K.
Sarah Au
Bruchweg 6
31638 Wenden
05026 - 900 361


Pressekontakt:
Presse KOMPAKT
Bernd Eilitz
Suhrenkamp 14E
22335 Hamburg
kontakt@presse-kompakt.de
040 - 4128 5807
http://www.presse-kompakt.de


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Experten warnen bei selbstverfassten Dokumenten vor fehlender Rechtssicherheit.

Wenden / Hannover, 30. Mai 2011. Rechtssicherheit und Selbstbestimmung bei schweren Erkrankungen oder Unfällen überlassen viele Deutsche immer noch dem Zufall. Dabei bieten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten seit 2009 wirksame Möglichkeiten, die ganz persönlichen Wünsche und Bedürfnisse rechtzeitig für den Fall der Fälle zu regeln. Zwar haben rund 9 Millionen solche Dokumente verfasst, doch formale Mängel machen einen Großteil davon aus Sicht von Ärzten und Rechtsanwälten unwirksam. Das Wendener Beratungsunternehmen Expucon hat deshalb ein Leistungsangebot entwickelt, das eine umfassende Beratung und die Erstellung rechtsverbindlicher, individueller Patientenverfügungen umfasst.

"Die Frage, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle einer tödlich verlaufenden Krankheit für sich wünschen und welche sie ablehnen, stellen sich die meisten Menschen", weiß Sarah Au, die bei Expucon für die Leistungen für Privatpersonen zuständig ist. "Doch in selbst verfertigten Schriftstücken lassen solche Gedanken oft einen erheblichen Interpretationsspielraum für Ärzte oder Angehörige, der die praktische Anwendung oft unmöglich macht." Auch in den im Internet abrufbaren Formularen und Vorlagen sieht Au keine Alternative, denn häufig seien die Muster undurchsichtig und für den eigenen Fall nicht ohne weiteres geeignet.

Die Intensivmedizin bietet heute zwischen Dialyse, Herz-Lungen-Maschinen und künstlicher Ernährung sehr unterschiedliche Möglichkeiten, ein Leben zu verlängern. Entsprechend differenziert müsse in dem persönlichen Dokument entschieden werden, welche dieser Möglichkeiten in welchem Fall zum Einsatz kommen sollen, sagt Au. Nach einem Unfall könnten sie das eigene Leben retten, bei einer unheilbar tödlichen Krankheit oder Verletzung können sie aber auch das Leiden vor einem unabwendbaren Tod verlängern. Gegen die verständlichen Ängsten und Unsicherheiten solcher Fragen, empfiehlt Au eine profunde Beratung.

Paragraph 1904a des BGB regelt seit Juni 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für das Abfassen und die Handhabung von Patientenverfügungen. Viele ältere Dokumente müssen aktualisiert werden, weil sie nicht die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Hat ein Patient keine Verfügung und keine Vorsorgevollmacht verfasst hat oder seine Dokumente lassen sich nicht anwenden, sieht das Gesetz eine einfache Regelung vor: Das Betreuungsgericht wird angerufen. Sind beispielsweise Entscheidungen über Behandlungsformen wie die Fortsetzung oder Aufnahme künstlicher Ernährung zu treffen, bestellt das Gericht eine professionelle Betreuerin oder einen Betreuer. Auch wenn die beauftragte Person verpflichtet ist, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln, liegt doch die Entscheidung in folgenreichen medizinischen Fragen in der Hand eines Fremden.

"Eine zweifelsfrei formulierte Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind im Prinzip die einzige Möglichkeit, sich vor einer solchen Situation zu schützen", sagt Sarah Au. Um solche Dokumente zu erstellen, helfen zahlreiche Stellen und Institutionen. Das Bundesministerium für Justiz hat Beispiele veröffentlicht, einige humanitäre Verbände bieten Mustervorlagen oder Fragebogenservices. Hausärzte, Kirchenvertreter und Rechtsanwälte beraten.

Eine besonders individuelle Betreuung bietet das Beratungsunternehmen Expucon in Wenden und Hannover. Interessierte können im Beratungsgespräch ihren eigenen Willen detailliert herausarbeiten und ihn in eine formal gültige Schriftform bringen lassen. "In der Regel reichen dafür zwei Termine" erklärt Au. "Beim ersten Gespräch werden die grundsätzlichen Fragen geklärt, beispielsweise wozu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dienen, wie die Dokumente aufzubauen sind und welche Sachverhalte darin geregelt werden sollten." Die Zeit zwischen dem ersten und dem Folgetermin nutzen viele Expucon-Klienten als Denkpause für Gespräche mit ihren Familien und Freunden. Mancher vervollständigt auch bei ärztlichen oder anwaltlichen Konsultationen sein Detailwissen zu offenen Gesundheitsfragen oder familienrechtlichen Details. Im zweiten Termin bei Expucon wird die individuelle Patientenverfügung auf der Grundlage der persönlichen Situation des Klienten, seiner Werthaltungen oder seines Glaubens zu Ende konzipiert. Die Erstellung der Dokumente gehört zum Leistungsumfang des Beratungspakets, das das Unternehmen zum Pauschalpreis von 99 Euro anbietet. Weitere Infos unter www.expucon-privat.de.

Hintergrundinformationen:

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillig abgegebene, schriftliche Willenserklärung. Eine Person legt darin fest, wie sie in lebensbedrohlichen Situationen medizinisch behandelt werden möchte. Im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit, wenn ein Patient seinen Willen also nicht mehr selbst äußern kann, muss dann die Patientenverfügung als verbindliche Richtschnur für Behandlungsschritte oder Therapieformen heran gezogen werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In der Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person bevollmächtigt, für eine andere Aufgaben zu übernehmen. Sinnvoll sind zwei Vorsorgevollmachten; eine für Gesundheitsbelange und eine für finanzielle Angelegenheiten.
In der Gesundheitsvorsorgevollmacht kann beispielsweise das Ärzteteam gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht entbunden werden. Das kann für Unverheiratete wichtig sein, damit ein Partner über den Gesundheitszustand des anderen überhaupt Informationen erhält. Der Vollmachtgeber kann auch die Befugnis erteilen, im Falle einer vorübergehenden Entscheidungsunfähigkeit medizinische Einwilligungen zu geben, z.B. für oder gegen eine vorgesehene Operation.
Die Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten hilft dem Bevollmächtigten bei der Vertretung der Interessen des Vollmachtgebers bei der Klärung von Fragen mit der Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungsgesellschaften etc.

Das Beratungsunternehmen Expucon wurde 2008 von Markus Stehlik gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wenden bei Steimbke im Kreis Nienburg. Für Privatpersonen werden neben Beratungen für Einzelpersonen, Paare und Familien auch Coachings sowie Konfliktvermittlung / Mediation angeboten.
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