Sensation im VW Abgasskandal - Rechtskräftige Urteile zugunsten von Verbrauchern! #FragMingers 
Beschreibung: Zitat: " Sensation im VW Abgasskandal: Verbraucher können aufatmen. br>
Endlich gibt es rechtskräftige Urteile, d.h. es gibt endgültig den Kaufpreis von VW zurück. Was das für Geschädigte im Dieselgate im Klartext heißt, erfahrt ihr in unserem neuen Video! br>
Für Geschädigte im VW Abgasskandal gibt es dank jetziger Rechtskraft dreier Urteile nun eine Wende: Jetzt heißt es Aufatmen, denn durch die Rechtskraft der Urteile gibt es für geschädigte VW Kunden nun endgültig den Kaufpreis zurück! br>
Die Landgerichte Arnsberg, Bayreuth und Wuppertal entschieden im vergangenen Jahr zugunsten von Klägern, die gegen den Automobil-Riesen VW gerichtlich vorgegangen waren, um den Kaufvertrag rückabwickeln zu können. Dadurch, dass diese Urteile nun rechtskräftig sind, bedeutet für die betroffenen, klagenden VW Kunden endgültig die Erstattung des Kaufpreises. br>
Zusätzlich zur Erstattung des Kaufpreises können die Kläger ihr gebrauchtes Fahrzeug abgeben. Dieser Kurswechsel ist rein rechtlich eine Sensation, denn bislang ging VW vehement in Berufung. br>
Es scheint als hätten auch die VW Anwälte die Beurteilung in zweiter Instanz für die Kunden gesehen und rieten von der Berufung ab. Dieser Kurswechsel ist ein hoffnungsvolles Signal für zahlreiche Betroffene im VW Abgasskandal, denn jetzt können rechtlich drei Urteile zitiert werden, die zugunsten der Verbraucher entschieden wurden. br>
VW Kunden, die Ansprüche gegenüber dem Automobil-Hersteller anmelden wollen, sollten dies auch zwingend tun, denn trotz dieser Kehrtwende in gerichtlichen Verfahren, kündigte VW dennoch das Ende der Verjährungsfrist an. D.h. nach dem 31.12.2017 verfallen jegliche Ansprüche gegenüber VW. Der Konzern wird nach Ende der Verjährungsfrist keine Reklamationen von Geschädigten im Abgasskandal mehr annehmen. br>
Wenn ihr also Betroffene im Abgasskandal seid, solltet ihr dringend und zeitnah eure Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. Gerichtlich stehen die Chancen extrem gut!"
Youtube-Autor: Kanzlei Mingers & Kreuzer (Standard-YouTube-Lizenz) Youtube-Eintrag: 28.06.2017 Code: bBXelsMA0cI Aufrufe: 11.593
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